OE3DES
Am 04.Mai 2010 legte ich (OE3DES) meine Prüfung (Lizenzklasse) zum Funkamateur im Fernmeldebüro in Wien ab. – Ich kann mich auch jetzt noch gut an das Gefühl vor der Prüfung erinnern.
Natürlich besuchte ich einen Kurs zur Prüfungsvorbereitung. Der Kurs wurde von OE3GSU und OE3SCC geleitet und
durchgeführt. Die beiden haben das wirklich sehr gut gemacht.
Bei der -für mich persönlich – wichtigsten Unterrichtseinheit, nämlich TECHNIK: Thema Schwingkreise, Resonanzfrequenz, etc. – war ich leider beruflich verhindert und konnte zu dem Termin nicht am Kurs teilnehmen.
Also saß ich dann am Samstag darauf vor meinem Skriptum. Als ich erfuhr, wie weit meine „Mitbestreiter“ beim letzten Kurstag gekommen waren und es sich bei dem Thema hauptsächlich, wie zuvor erwähnt, um Schwingkreise handelte, wurden meine Augen und meine Verzweiflung beim lesen der folgenden Seiten immer größer.
Mühsam erarbeitete ich mir im Selbststudium mit Wikipedia, meinen Lehrbüchern von der HTL und die sehr gut geschriebenen Skripten/Bücher von DJ4UF (Moltrecht), den Lernstoff.
Das schöne beim mühsamen Selbst-Erarbeiten ist immer der AHA-Effekt, denn dann hat man es wirklich erstanden und es ist dann auch bei der Prüfung kein Problem.
Als dann der Tag „X“ gekommen war, traf ich einen Kollegen aus meinem Kurs, der wie ich schon fast eine Stunde zu früh beim Prüfungstermin anwesend war, im Stiegenhaus im Fernmeldebüro. Raimund (nachher OE3FLC) und ich sprachen noch über ein paar Themen. Je mehr wir über den Stoff sprachen, um so unwohler wurde uns.
Hinzu kam dann noch, dass vor uns ein „Prüfling“ durchgefallen war – was die Stimmung auch nicht gerade
anhob…
Im Großen und Ganzen merkten wir dann bei der Prüfung aber schnell , dass alles in Ordnung war und dass wir ohnehin bestens vorbereitet waren. Somit gelang uns die Prüfung auf Anhieb. – Tage später konnte man noch so
davon berichten, als wäre es erst „heute“ gewesen.
Wer darf Amateurfunk betreiben?
Grundsätzlich gibt es folgende gesetzlichen Regulierungen:
- Internationaler Fernmeldevertrag
- Vollzugsordnung für Funkdienst
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Amateurfunkgesetz
- Amaterufunkverordnung
- Amateurfunk Gebührenverordnung
- Kundmachungen (Staaten die Einwände gegen den Internationalen Fernmeldevertag haben)
In Österreich sind folgende gesetzliche Regelungen näher zu betrachten:
- Amateurfunkgesetz 1998 – Link zu RIS-BKA, lesen
- Amateurfunkverordnung 1999 – Link zu RIS-BKA – lesen
- Amateurfunk Gebührenverordnung 1999 – Link zu RIS-BKA lesen
Um Amateurfunk betreiben zu dürfen, ist es erforderlich eine Prüfung bei der Fernmeldebehörde erfolgreich abzulegen. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung werden vom ÖVSV entsprechende Kurse angeboten. Dies ist sehr hilfsreich und verspricht Erfolg. Siehe Ausbildung.
Die Prüfungsinhalte sind im Amateurfunkgesetz 1998, sowie in der Amateurfunkverordnung 1999 gesetzlich festgelegt und umfassen die Bereiche
- Betriebstechnik (Betrieb und Fertigkeiten)
- Technik (Technische Grundlagen) und
- Recht (Rechtliche Bestimmungen
Weiters gibt es verschiedene Lizenzklassen. Jede Klasse hat andere Berechtigungen, wodurch es auch unterschiedliche Prüfungsinhalte gibt. Die Lizenzklassen sind verständlich in §7 der Amateurfunkverordnung 1999 – Sendearten, Bewiligungsklassen beschrieben.
Näheres im §23 Amateurfunkgesetz 1998 und §26, 27 und 28 der Amateurfunkverordnung 1999.
Nach abgeschlossener Prüfung durch die Fernmeldebehörde, kann gleich im Anschluss das eigene Rufzeichen beantragt werden. Die Bewilligung wird dann von der Fernmeldebehörde auf dem Postweg zugeschickt.
Funken ohne Prüfung? – Der CB-Funk macht’s möglich
Ja – dies ist möglich, jedoch nur mit dem CB-Funk. Eine heute leider schon eher seltener benutzte Art zu kommunizieren. Als ich früher mit dem CB-Funk begonnen hatte, gab es auf den 40 Kanälen, wirklich sehr viele „Runden“. Fast auf jedem Kanal gab es Stationen die sich miteinander unterhielten.
Heute ist es auf dem 11m-Band schon deutlich ruhiger geworden. Ab und zu schalte ich mein CB-Funkgerät ein und lausche ein bißchen, hin und wieder hört man Stationen aus der Umgebung bei Gesprächen, manchmal – begünstigt durch die Ausbreitungsbedingungen (Ionosphäre) – aber auch ausländische Stationen – auch aus Amerika, Spanien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, etc…
PMR (446 MHz, UHF – Bereich)
Das PMR ist eine weitere Art zu funken. Dafür gibt es jedoch nur 8 Kanäle und eine sehr geringe Sendeleistung. Die Reichweite dieser Geräte ist auf Grund der Sendeleistung, der Funkgeräte und der quasi „optischen“ Ausbreitungsbedingungen der Radiowellen recht beschränkt – ca. 2 bis 10km.
Gespräche auf „direktem“ weg in ein anderes Land sind damit undenkbar, es sei denn man ist im Grenzgebiet beheimatet. -hi